Trinkwasseranschluss

Es ist wieder Zeit für nicht so gute Nachrichten.

Die Trinkwasserversorgung macht uns Sorgen. Was bisher nicht bekannt war, die Leitungen liegen alle samt unterhalb der Grundstücke der Nachbarn gegenüber. Dem ZWA Eberswalde liegt hierfür derzeit keine Dienstbarkeit vor. Die Gemeinde als auch das ZWA haben bereits die Eigentümer angeschrieben um diese Dienstbarkeit notariell bis 20.04.2017 im Grundbuch nachtragen zu lassen.

Wir konnten auch bereits erste Kontakte zu den Nachbarn knüpfen, welche sehr aufgeschlossen, nett und freundlich sind. Die Nachbarn freuen sich sogar, dass mit den Bäumen auch das Laub und die Nadeln auf deren Terrassen verschwinden wird.

Fortsetzung folgt…

Die Bäume dürfen weg!

Seit 16.03.2017 liegt uns nun auch die Sondergenehmigung zur Fällung der Bäume während der Nist -und Brutzeit vor. Hierfür werden nochmal 150€ für die  Naturschutzbehörde fällig. Die Bäume sind lt. des Genehmigungsschreibens bis zum 30.03.2017 zu entfernen.

Am 18.03.2017 hatten wir einen Termin mit dem „Baumfäller“ vor Ort. Bis zum 26.03.2017 will er begonnen haben. Wir haben nun die Aufgabe alle Leitungspläne zu besorgen, dass beim Ausheben der Wurzeln keine beschädigt wird. Voraussichtlich werden wir am 25.03.2017 die Wurzeln, welche nahe an der Gasleitung liegen, per Hand freilegen.

Wir sind gespannt ob sich bis dahin schon was getan hat …

Fortsetzung folgt!

Baugenehmigung! Teil 2

Wow!… Wir haben heute den 15.03.2017. Auf den Tag genau vor 3 Monaten, am 15.12.2016, haben wir unseren Bauantrag eingereicht und heute hatten wir die lang ersehnte Baugenehmigung, samt Baumfällgenehmigung, im Briefkasten. Es wurden keinerlei Auflagen erteilt und ebenso wenig müssen wir unseren Dachüberstand, von rundum 1m, von unserer Liste streichen.

Wir haben uns bereits mit der Firma in Verbindung gesetzt, die die Bäume fällen wird und hoffen nun rasch einen Termin dafür zu erhalten. Uns werden, wie schon im Beitrag „Wann dürfen die Bäume weg?“ erwähnt, insgesamt 21 Bäume angezählt die gemäß Naturschutzverordnung eine Genehmigung erfordern. Allerdings wurde offensichtlich doch ein anderer Betrag pro Baum berechnet. Die Ersatzzahlung die wir leisten müssen beläuft sich nicht wie ursprünglich angenommen auf 4365€ sondern auf 2800€. Immer noch eine ganze Menge Geld, aber wir freuen uns.

Baugenehmigung?! – Teil 1

Wir waren am 07.03.2017 mal wieder beim Bauamt, um zu erfahren wie es denn um unser Bauvorhaben steht …

Es hat nur einen Augenblick gedauert bis eine Dame auf uns zukam und uns mitteilte, dass der Antrag schon genehmigt sei, alles ohne Einwände so gemacht werden könne wie geplant, die Unterlagen aber noch nicht bereit zur Abgabe an uns sein. …

Sie sagte, dass sie sich einen Zettel an den Arbeitsplatz klebt um das priorisiert fertig zu stellen, sie hätten ja eh nur noch 8 Tage Zeit. Ja genau, 8 Tage!, wenn 3 Monate für die Bearbeitung überschritten werden, muss nämlich eine Stellungnahme geschrieben werden. Das klang für mich alles nach „Zieltermin ist immer 3 Monate nach Eingang“. Ich konnte mich gar nicht richtig darüber freuen, dass die Unterlagen nun scheinbar endlich in greifbarer Nähe waren.

Mit dieser Info haben wir uns doch direkt nochmal bei der Naturschutzbehörde gemeldet, da wir ja nun tatsächlich für die Bäume eine Sondergenehmigung brauchen. (siehe Beitrag „Wann dürfen die Bäume weg„). Den Sonderantrag haben wir natürlich, vorbereitet wie wir sind, ausgefüllt dabei gehabt. Leider war unsere Bearbeiterin aber nicht mehr vor Ort. Ich habe Sie dann heute, am 08.03.2017, telefonisch erreichen können und darum gebeten, dass der Sonderantrag doch bitte zügig bearbeitet werden soll, da wir die Fällung endlich hinter uns bringen und dieses lästige Thema abschließen wollen. Wir hoffen dieses Mal geht das schnell vom Tisch. …

Fortsetzung folgt…

Wann dürfen die Bäume weg?

Wir sind echt total genervt von diesem Thema! Grundsätzlich dürfen wir die geschützten Bäume nur auf Grund einer vorliegenden Baugenehmigung fällen. Hier wird dann eine Ersatzzahlung in Höhe von voraussichtlich 200€ pro Baum fällig. Die offizielle Baumfällzeit ist jetzt genau 2 Tage vorbei („[…] Verbot der Gehölzbeseitigung vom 01.März bis 30. September jeden Jahres[…]“, §3 Absatz 5.1 Verordnung des Landkreises Barnim zum Schutz von Bäumen), was bedeutet dass wir eine Sondergenehmigung brauchen werden sobald wir dann fällen dürften. Für die Sondergenehmigung werden nochmal ca. 60€ pauschal und weitere 5€ pro Baum berechnet.

Kostspielige Sache so ein Grundstück mit einigen Bäumen. Uns werden, lt. Vorauskunft der unteren Naturschutzbehörde Barnim, 21 Bäume angerechnet werden. Das ist eine Menge Geld dafür, dass die Bäume ja dennoch dort stehen. Hier geht es rein um die Bewilligung. Allerdings, wie schon im Beitrag Grundstück erläutert, ist durch unseren Kaufpreis noch alles im Rahmen.

  • 21 Bäume x 205€ = 4305€  Edit (15.03.2017): 2800€
  • 4305€ + 60€ Pauschale = 4365€ Edit (23.03.2017): 2950€

Wir warten jetzt mittlerweile 10 Wochen. Bei der letzten Nachfrage wurde uns gesagt, dass unsere Bearbeiterin krank sei und das wohl länger dauern würde. Es gibt einen Vertreter, der allerdings vollkommen ausgelastet sei. Mit anderen Worten man kann uns keine Auskunft geben.

Paradox?! Die Bäume die außerhalb des Baufeldes liegen (insgesamt 7 Stück) wurden uns bereits, nach Angabe verschiedener Gründe, zur Fällung genehmigt. Wir wollen das Grundstück baumfrei bekommen und im Anschluss nach unseren Vorstellungen gestalten! Damit haben wir das Thema nun soweit, in sofern wir endlich die Genehmigung erhalten, dass bis auf eine größere Eiche alles wegkommt. Nun zur Eiche… Die Eiche sieht wirklich nicht sonderlich schön aus. „Wenn sich die Naturschutzbehörde oder die Gemeinde darum gekümmert hätte, hätte das mal eine Eiche werden können…“ wurde uns mal gesagt. Sie hat allerdings einen Umfang von ca. 95 cm. Ab 90 cm ist die Eiche geschützt. Zum Witz des Ganzen folgendes: Wenn das Grundstück bebaut ist, sprich unser Haus neben der Eiche steht, erhöht sich lt. Verordnung der geschützte Umfang auf 125cm… (siehe Verordnung §3 Absatz 1). Damit dürfen wir also sobald der Bau abgeschlossen ist die Eiche genehmigungsfrei fällen …

Also Haus bauen und Baum fällen!

Quelle: Verordnung des Landkreises Barnim zum Schutz von Bäumen