Wir sind echt total genervt von diesem Thema! Grundsätzlich dürfen wir die geschützten Bäume nur auf Grund einer vorliegenden Baugenehmigung fällen. Hier wird dann eine Ersatzzahlung in Höhe von voraussichtlich 200€ pro Baum fällig. Die offizielle Baumfällzeit ist jetzt genau 2 Tage vorbei („[…] Verbot der Gehölzbeseitigung vom 01.März bis 30. September jeden Jahres[…]“, §3 Absatz 5.1 Verordnung des Landkreises Barnim zum Schutz von Bäumen), was bedeutet dass wir eine Sondergenehmigung brauchen werden sobald wir dann fällen dürften. Für die Sondergenehmigung werden nochmal ca. 60€ pauschal und weitere 5€ pro Baum berechnet.
Lageplan
tote Bäume
Kostspielige Sache so ein Grundstück mit einigen Bäumen. Uns werden, lt. Vorauskunft der unteren Naturschutzbehörde Barnim, 21 Bäume angerechnet werden. Das ist eine Menge Geld dafür, dass die Bäume ja dennoch dort stehen. Hier geht es rein um die Bewilligung. Allerdings, wie schon im Beitrag Grundstück erläutert, ist durch unseren Kaufpreis noch alles im Rahmen.
- 21 Bäume x 205€ =
4305€ Edit (15.03.2017): 2800€
- 4305€ + 60€ Pauschale =
4365€ Edit (23.03.2017): 2950€
Wir warten jetzt mittlerweile 10 Wochen. Bei der letzten Nachfrage wurde uns gesagt, dass unsere Bearbeiterin krank sei und das wohl länger dauern würde. Es gibt einen Vertreter, der allerdings vollkommen ausgelastet sei. Mit anderen Worten man kann uns keine Auskunft geben.
Paradox?! Die Bäume die außerhalb des Baufeldes liegen (insgesamt 7 Stück) wurden uns bereits, nach Angabe verschiedener Gründe, zur Fällung genehmigt. Wir wollen das Grundstück baumfrei bekommen und im Anschluss nach unseren Vorstellungen gestalten! Damit haben wir das Thema nun soweit, in sofern wir endlich die Genehmigung erhalten, dass bis auf eine größere Eiche alles wegkommt. Nun zur Eiche… Die Eiche sieht wirklich nicht sonderlich schön aus. „Wenn sich die Naturschutzbehörde oder die Gemeinde darum gekümmert hätte, hätte das mal eine Eiche werden können…“ wurde uns mal gesagt. Sie hat allerdings einen Umfang von ca. 95 cm. Ab 90 cm ist die Eiche geschützt. Zum Witz des Ganzen folgendes: Wenn das Grundstück bebaut ist, sprich unser Haus neben der Eiche steht, erhöht sich lt. Verordnung der geschützte Umfang auf 125cm… (siehe Verordnung §3 Absatz 1). Damit dürfen wir also sobald der Bau abgeschlossen ist die Eiche genehmigungsfrei fällen …
Also Haus bauen und Baum fällen!
Quelle: Verordnung des Landkreises Barnim zum Schutz von Bäumen
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